Gebühren

Die Betreuungsgebühren werden jährlich vom Träger und dem Gemeinderat beraten und verabschiedet. Bei der Festlegung der Gebühren orientieren sich Träger und Gemeinderat an den Empfehlungen des zuständigen Landesverbandes.

Die monatliche Gebühr wird über einen Zeitraum von 11 Monaten im Jahr abgebucht. In der Gebühr sind bereits das Tee- und Festegeld enthalten.

Die Abbuchung der Gebühren erfolgt ausschließlich für volle Monate. Eine anteilige Abbuchung für einzelne Tage oder Zeiträume innerhalb eines Monats ist nicht möglich.


Gebühren Kindergarten


Gebühren Kinderkrippe


(C) 2017 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken